Straßennamen: Bezirksvertretung muss Entscheidung treffen

Straßennamen sind teils Ehrung für Personen oder geschichtliche Zusammenhänge. In einigen Fällen wird heutzutage gezweifelt, ob früher die richtigen Entscheidung bzgl. der Wahl eines Namens getroffen wurde. Darum wurden in letzter Zeit auch aus der Bürgerschaft Anträge auf Straßenumbenennungen an die Stadt gestellt.

Daraufhin folgten leider teils unsachlich und persönlich geführte Auseinandersetzungen auch in Richtung derjenigen, die einen Antrag gestellt hatten oder befürworteten. Auch deshalb begrüßen wir die nun mit der Unterstützung von vielen Seiten erstellten Vorgaben der Stadt.

Gleichwohl wundern wir uns über die konträren Aussagen der CDU zum Thema. Einerseits, so wie es im Rahmen von in der Bezirksvertretung Hiltrup geführten Diskussionen klar wurde, ist es für die CDU wichtig, dass die Bezirksvertretung die Hoheit über Straßenbenennungen behält.”  Andererseits fordert CDU-Ratsherr Leschniok in so einem Fall nun auch grundsätzlich das Votum der Anliegenden zur Sache. Es ist richtig die Betroffenen zu hören und abzuwägen – die Entscheidung und damit die Verantwortung liegt bei der Bezirksvertretung.

Eine Straße gehört nicht zu einem privaten Grundstück, sie ist öffentlicher Raum. Mit seiner Forderung hebelt die CDU die Zuständigkeit der Bezirksvertretung aus und entlässt sie aus ihrer Verantwortung. Sie agiert dann nicht mehr als gewählte Vertretung aller Bürger und Bürgerinnen des Bezirks, sondern einseitig als Interessenvertretung direkt Betroffener. Das kann man so machen. Im Sinne der Zuständigkeit politischer Gremien ist das nicht.

 

Verwandte Artikel