Über die intensive Auseinandersetzung, ob denn der Schweinmastbetrieb in der landschaftlich so exponierten Lage nahe dem Friedhof Hohe Ward überhaupt genehmigt und gebaut werden dürfe, bin ich sehr erfreut. Welchen Sinn macht es, überhaupt weitere Schweinemastbetriebe zu zulassen? Es scheint in der Hiltruper und Münsteraner Bevölkerung einen Konsens darüber zu geben, dass diese subventionierten Betriebe, die weiter zur Überproduktion billigen Schweinefleischs beitragen und klima- und bodenschädlich sind – vor allem neu – nicht mehr zugelassen werden sollten.
Es scheint höchste Zeit zu sein, gemeinwohlorientierte Aspekte (Klima- und Umweltschutz, gesellschaftlich erwünschte Produkte und Produktionsformen, Nachhaltigkeit, Tierwohl, Regionalität, etc.) in den Vordergrund zu rücken. Denn auch, wenn die von Seiten des Besitzers vorgelegten Planungen rechtens und genehmigungsfähig sein sollten, niemand kann erwarten, dass Anwohner und Bürger*innen das widerspruchslos hinnehmen.
Und wenn in der Berichterstattung der WN vom 12.03. ein Schweinestall vorgestellt wird der nun gar nicht mit dem geplanten vergleichbar ist – kein Auslauf nach draußen, geringere Fläche pro Schwein, deutlich weniger Tiere, regionaler Absatz – so trägt das nicht zur Versachlichung der Diskussion bei.
Gleiches gilt für die Behauptung, der Bezirksbürgermeister hätte eine Information in der Angelegenheit im öffentlichen Teil der Sitzung nicht zugelassen. Einige Vertreter*innen der Landwirtschaft waren wohl zur BV Sitzung erschienen, ermuntert von der irreführenden Information in den WN, es würde in der öffentlichen Sitzung berichtet. Manche Angelegenheiten ist nicht für den öffentlichen Teil der Sitzung unserer Bezirksvertretung bestimmt. Dazu gehören Information wie die durch einen Mitarbeiter der Stadt Münster über den aktuellen Genehmigungsstand des an der Hohen Ward geplanten Maststalls für Schweine. Denn es kommen bei so einem Sitzungstermin Fakten zur Sprache, die schutzwürdige Interessen von Privatpersonen betreffen. Niemand möchte Details der eigenen behördlichen Angelegenheiten z. B. am nächsten Tag in der Zeitung lesen.
Öffentlichkeit war also zu Recht nicht geplant. Die Landwirte wurden keineswegs abgewiesen, allerdings waren sie auch nicht eingeladen.
Was auffällt und nicht verwundert bei diesem Thema: Es gibt meines Wissens bisher keine öffentlich vorgebrachten guten Gründe für die Errichtung des Mastschweinebetriebes. Außer: Es ist das Recht des Landwirtes, über die Art und Weise seines Betriebes und seiner Erwerbsform selbständig zu entscheiden. Ein rechtlich starkes Argument…
Und selbstverständlich besteht weiterhin Gesprächsbereitschaft.
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