Schweinemaststall in Hiltrup-Ost nicht genehmigungsfähig

Grüne begrüßen Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Schweinemast in Hiltrup-Ost nicht genehmigungsfähig

Wir begrüßen die Gerichtsentscheidung, die den Klägern gegen die Schweinemastanlage Recht gibt. Eine ausreichende Zuwegung ist nicht gegeben und damit muss die Stadt den zur Bauvoranfrage degradierten Bauantrag ablehnen. Wir bedanken uns bei der Bürgerinitiative Emmerbach und den Klägern“, macht BV-Sprecher Carsten Peters (Grüne) deutlich: „Die Mastanlage kann unter den vorhandenen Gegebenheiten nicht umgesetzt werden. Und das ist eine gute Entscheidung für Hiltrup.“

Magdalene Bröckers ergänzt: „Das Vorhaben ist aus der Zeit gefallen und wird zurecht abgelehnt. Auch das Tierwohl ist nicht gewährleistet. Es geht um das schnelle und einfach zu verdienende Geld. Ohne Rücksicht auf Umweltschutz und die Anwohnenden.“

Die Grünen erwarten, dass die Stadtverwaltung das Vorhaben nicht weiter unterstützt. Denn das Meinungsbild der Verwaltung in dieser Sache – forciert von OB Lewe – fiel in diesem Fall schon von Anfang an voreilig zu Gunsten des Antragsstellers des Maststalls aus.

Verwandte Artikel