Auch hier in Hiltrup läuft aktuell wieder eine teils erbittert geführte Diskussion wegen der beantragten Umbenennung einer Straße. Um der Umgang mit dem Thema zu erleichtern, haben wir angeregt, dass die Stadt die Vorgaben dazu herausgibt. Damit die Kriterien für die Entscheidung vereinheitlicht werden und nicht jede Bezirksvertretung und innerhalb davon auch noch jede Fraktion anders damit umgeht. So wie es gerade in dieser Sache hier vor Ort läuft.
Unsere Pressemitteilung dazu:
“Wir begrüßen die Prüfung genauer Kriterien der Stadt für den Umgang mit belasteten Straßennamen”, stellt Carsten Peters, Sprecher der GRÜNEN BV-Fraktion Hiltrup, klar, „das würde auch die in diesem Fall wieder bei vielen Beteiligten überschießenden Emotion aus dem Verfahren nehmen. Denn die führen, so war es auch auf der Bürgerveranstaltung zu erleben, schnell zu aggressiven und unsachlichen Aussagen zum Thema. Dies ging unter anderem in Richtung der Person, die mit ihrem Antrag auf Namensänderung ein Bürgerrecht wahrgenommen hat. Solche Verhaltensweisen sind im Rahmen demokratischer Prozesse nicht akzeptabel.“
CDU macht eigene Entscheidung nur vom Votum der Anwohnenden abhängig – BV muss für gesamten Bezirk entscheiden
„Die BV-Fraktion der CDU äußerte sich in der letzten Sitzung besorgt darüber, dass wir als BV keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben werden, wenn die Regelung zu Straßenumbenennungen von Seiten der Stadt genauer definiert wird“, so Peters weiter, „Die selbe Fraktion jedoch hat inzwischen öffentlich betont, dass in diesem Fall einzig das Abstimmungsergebnis der Anwohnendenbefragung Maßgabe für ihr eigenes Votum sein wird. Sie hat ihre Entscheidungsbefugnis in der Frage also schon längst ganz freiwillig abgegeben. Und das sogar, bevor die Option einer Umbenennung mit Blick auf die Person Heideggers unter den Mitgliedern der Bezirksvertretung auch nur ein einziges Mal diskutiert wurde. Denn am Ende sollte die Bezirksvertretung nach gründlicher Abwägung aller Belange für alle Menschen im Bezirk entscheiden.“
„Die Frage, ob der Philosoph Martin Heidegger ein Mensch war, der auch heutzutage noch Ehrung durch einen Straßennamen verdient, ist im Prinzip die einzige, die sich hier stellt“, gibt Dirk Arning, Mitglied der GRÜNEN BV-Fraktion, zu bedenken, „Und sein Name würde bei einer Straßenumbenennung auch nicht aus dem kollektiven Gedächtnis gestrichen, so wie in dem Zusammenhang oft argumentiert wird. Sein philosophisches Werk bleibt erhalten. Allerdings, anders als ein Straßenname das leisten kann, im Kontext mit der nationalsozialistischen Gesinnung Heideggers. Und wie weit ist der oft als Gegenargument einer Umbenennung angeführte Organisationsaufwand der Anwohnenden in diesem Fall ein Kriterium? All das gilt es zu bedenken und abzuwägen. Und das werden wir als BV-Fraktion der GRÜNEN tun, bevor wir eine Entscheidung bezüglich einer Straßenumbenennung treffen.“
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